Markus Huehn
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2016-09-10
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Inhalt
Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung der/des Auftritte/s des Künstlers.
2. Honorar/ Gage
2.1 Am Veranstaltungstag erhält der Veranstalter eine Rechnung zum Gastspielvertrag.
2.2 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Der Künstler stellt auf Anfrage eine GEMA-Liste zur Verfügung.
2.3 Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
2.4 Bei Zahlungsverzug werden ab dem 29. Tag nach Vertragserfüllung Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3. Schadensersatz / Haftung
3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Künstler vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Der Künstler behält seinen vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat, oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
3.2 Bei schlechtem Wetter muß der Veranstalter für eine trockene Spielfläche sorgen. Sollte die Veranstaltung wegen äußerer Einflüsse ausfallen, wird die Gage trotzdem fällig.
3.3 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankung des Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä..
3.4 Ist der Künstler aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.5 Erfüllt der Künstler ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er schadenersatzpflichtig.
3.6 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Künstler bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Künstlers bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
3.7 Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Lagerung in der/den Spielstätte/n während der Auftritte.
3.8 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen) ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.
4. Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich weicher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw. abzubrechen. Der Künstler behält in diesem Fall seinen/ihren vollen Erstattungsanspruch nach Ziffer 3, Punkt 1.
4.2 Kurze Aufzeichnungen bzw. Liveübertragungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen (weniger als 3 Minuten), sind nach vorheriger Absprache gestattet.
4.3 Der Künstler gewährleistet, über die entsprechenden Rechte am Stück zu verfügen.
4.4 Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der Absprache.
5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.
5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungenfür die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen. Der Veranstalter sorgt für einen Stromanschluß 220 Volt in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes. Der Veranstaltrer sorgt für Getränke und Verpflegung.
5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schließt adäquate Versicherungen ab.
5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3. Punkt 1 AGB.
6. Werbung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung/en mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Mitteln, wie z.B. Internet, Programmheft oder sonstigen Publikationen anzukündigen. Dabei ist die auf die Internetadresse zu verweisen: www. markus-huehn.de
7. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
8. Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag
Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
9. Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, daß die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (ยง 26 BDSchG).
10. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Kassel